Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen wir der Verschwiegenheitspflicht. Das
Stillschweigen über Beauftragungen und vor allem die damit einher gehenden Informationen sind für uns die
Grundlage
vertrauensvoller Zusammenarbeit. Deshalb erfordert die gebotene Diskretion für uns, auf die Darstellung bzw.
Benennung von Referenzen zu verzichten. Unsere Auftraggeber sind:
- Amts-, Land- und Oberlandesgerichte aus allen Teilen Deutschlands
- Verwaltungs-, Familien- und Finanzgerichte
- Zwangsverwalter von gastgewerblichen Immobilien
- Kommunale Institutionen und Behörden
- Verpächter und Pächter gastgewerblicher Betriebe
- Sachverständige des Sachgebiets Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Gastgewerbliche Unternehmen aller Arten und Größen, u.a. Privathotels, Kettenhotellerie, Luxushotels,
Pensionen, Gasthöfe, Restaurants, Ristorantes, Pizzerien, Bistros, Betriebe der Systemgastronomie,
Brauhäuser, Imbissbetriebe, Cateringunternehmen, Kantinen, Cafés, Eiscafés, Kneipen, Bars, Diskotheken
- Kreditinstitute
- Versicherungen
- Brauereien und andere Zulieferer
- Unternehmen der Immobilienwirtschaft
- Investoren und Projektentwickler