Wert von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten
Nicht selten sind im Grundbuch von Hotel- und Gastronomieobjekten beschränkt persönliche Dienstbarkeiten oder Grunddienstbarkeiten zu Gunsten von Getränkeherstellern / Brauereien, Lieferanten oder Hotelbetreibern eingetragen. Beispiele solcher Dienstbarkeiten sind
- Gaststättenbetriebsverbote / Gaststättenbetriebsrechte
- Getränkevertriebs- und Ausschankverbote / Getränkelieferrechte (Getränkebezugsverpflichtungen)
- Pachteintrittsrechte
- usw.
Die Bewertung solcher Rechte ist häufig komplex und beeinflusst in einigen Fällen die Pachttragfähigkeit und somit die Verkehrswerte erheblich.
