Wert von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten

Nicht selten sind im Grundbuch von Hotel- und Gastronomieobjekten beschränkt persönliche Dienstbarkeiten oder Grunddienstbarkeiten zu Gunsten von Getränkeherstellern / Brauereien, Lieferanten oder Hotelbetreibern eingetragen. Beispiele solcher Dienstbarkeiten sind

  • Gaststättenbetriebsverbote / Gaststättenbetriebsrechte
  • Getränkevertriebs- und Ausschankverbote / Getränkelieferrechte (Getränkebezugsverpflichtungen)
  • Pachteintrittsrechte
  • usw.

Die Bewertung solcher Rechte ist häufig komplex und beeinflusst in einigen Fällen die Pachttragfähigkeit und somit die Verkehrswerte erheblich.


                Ortstermin.
                Besichtigung des Betriebs.
                Befragung zu betrieblichen Kennzahlen und Unternehmensplanungen.
                Besichtigung des Standorts und des betrieblichen Wettbewerbsumfelds.
                Im Büro der Sachverständigen.
                Recherchen, Analysen.
                Berechnung des Werts der Dienstbarkeit.
                Fertigstellung des Gutachtens mit erklärenden Texten und zusammenfassendem Ergebnis.