Pachtwert und Mietwert

Pachtverträge kommen im Gastgewerbe häufig vor, die Regelungen in Pachtverträgen sind so unterschiedlich wie die Vielfalt der Betriebsarten und –typen. Es gibt standortbezogene und regionale Unterschiede, auch Art und Umfang der Ausstattung spielen eine nicht unwesentliche Rolle. Gutachten zur Ermittlung eines ortsüblichen oder eines angemessenen bzw. für den jeweiligen Betrieb tragfähigen Pachtzinses helfen weiter, wenn:

  • eine Neuverpachtung eines Hotels oder Gastronomiebetriebs ansteht
  • die Pacht für einen bestehenden Vertrag neu verhandelt werden soll
  • die Höhe der Pacht streitig ist
  • ein Mietwert als Basis für die Verkehrswertermittlung einer gastgewerblich genutzten Immobilie benötigt wird.
  • usw.

            Ortstermin.
            Besichtigung des Betriebs.
            Befragung zu betrieblichen Kennzahlen und Unternehmensplanungen.
            Besichtigung des Standorts und des betrieblichen Wettbewerbsumfelds.
            Im Büro der Sachverständigen.
            Detaillierte Analyse der Vergangenheitsdaten.
            Untersuchung von betrieblichen Strukturen, Leistungsspektrum und Unternehmensplanungen.
            Analyse von Wettbewerb und Standort.
            Prognose der zukünftig zu erwartenden Erträge, Kosten und Betriebsergebnisse.
            Ableitung der nachhaltig erzielbaren bzw. tragfähigen Pacht.
            Oder.
            Im Büro der Sachverständigen.
            Erhebungen, Auswertungen, Analysen und Berechnungen zu ortsüblichen Mieten und Pachtzinsen.
            Fertigstellung des Gutachtens mit erklärenden Texten, Fotos und zusammenfassenden Ergebnis.