Betriebsunterbrechungs- und Gewinnausfallschäden

Eine zeitlich begrenzte Schließung eines gastgewerblichen Betriebs kann viele Ursachen haben, u.a.:

  • Feuer-, Wasserschäden, Sturmschäden, Einbruch in Objekte der Hotellerie und Gastronomie
  • Verspätete Betriebsübernahme, z.B. wenn ein Objekt nicht termingerecht bezugsfertig ist
  • Auseinandersetzung mit einem Versicherungsunternehmen
  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • usw.

                Schaubild für die Ermittlung von Betriebsunterbrechungs- und Gewinnausfallschäden
                Ortstermin. Besichtigung des Betriebs und des Wettbewerbsumfelds. Befragung zu betrieblichen Kennzahlen und Planungen.
                Im Büro des Sachverständigen. Analyse der Gewinne- und Verlustrechnungen der Vorjahre. Ermittlung des Schadens bzw. entgangenen Gewinns auf Grundlage der bereinigten Betriebsergebnisse.
                Fertigstellung des Gutachtens mit erklärenden Texten, Fotos und zusammenfassender Feststellung der Schadenshöhe.