Inventarmiete
Viele Pachtverhältnisse für gastgewerbliche Objekte umfassen nicht nur Räumlichkeiten, sondern auch das zugehörige Inventar. Die auf das Inventar entfallende Pacht ist oft nicht separat ausgewiesen. Eine Berechnung der Inventarmiete /-pacht wird benötigt, wenn:
- der Eigentümer von Inventar von dem Nutzer entschädigt werden soll
- der auf das Inventar entfallende Pachtanteil ausgewiesen werden soll
- eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist
- usw.
Sind zwei oder mehrere Parteien an einem fachgerecht ermittelten Inventarwert interessiert, kann gegebenenfalls ein Schiedsgutachten beauftragt werden. Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist im Regelfall eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen Parteien und dem Sachverständigen.
