Inventarbewertung

Wir ermitteln den in der jeweiligen vertraglichen Situation angemessenen Wert der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Hotels und Gastronomiebetrieben.

Situationen, in denen eine Inventarbewertung durch einen neutralen Sachverständigen des Fachgebiets Hotel- und Gaststättenbetriebe nicht nur hilfreich ist, sondern vor allem Konflikte vermeidet und Vermögensvernichtung vorbeugt, sind beispielsweise:

  • Verkauf von Inventar von einem bisherigen an einen neuen Pächter eines Betriebs
  • Wertfeststellung im Rahmen der Ausübung des Vermieterpfandrechts in Hotel-und Gastronomiebetrieben
  • Feststellung der realistischen Größenordnung für die Inventarversicherung
  • Versicherungsschäden
  • Auseinandersetzungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Zwangsversteigerung
  • usw.

Sind zwei oder mehrere Parteien an einem fachgerecht ermittelten Inventarwert interessiert, kann gegebenenfalls ein Schiedsgutachten beauftragt werden. Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist im Regelfall eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen Parteien und dem Sachverständigen.


        Ortstermin im Betrieb.
        Besichtigung, Aufnahme und Fotografieren aller bewertungsrelevanten Inventargegenstände.
        Im Büro der Sachverständigen.
        Erstellen einer detaillierten Auflistung der Gegenstände mit Beschreibung.
        Berechnung.
        Fortführungszweitwert.
        Betrieb wird gleich oder ähnlich weitergeführt.
        Liquidations-/Markt oder Zerschlagungswert.
        Betriebsaufgabe oder ähnliche Situationen.
        Neuwerte, Versicherungszeitwerte.
        Fertigstellung des Gutachtens mit erklärenden texten, Fotos, Auflistung der Inventargegenstände und zusammenfassender Wertfeststellung.